Hier seid Ihr genau richtig, wenn Ihr gern mit Euren Freunden feiert oder neue Leute kennenlernen möchtet! Seid doch einfach beim nächsten Mal dabei, wenn es wieder heißt abgetanzt und losgefeiert in Eurem Life.
Mit Hilfe dieser Vereinbarung können Jugendliche über 16 Jahren, welche noch nicht volljährig sind, Tanzveranstaltungen ohne zeitliche Begrenzung besuchen!
Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:
A) in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder
B) eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht (siehe folgenden Absatz) die Discothek Life besuchen.
Der Zutritt Jugendlicher unter 18 Jahren nach 24:00 Uhr wird in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten unter Vorlage einer Vollmacht oder in Begleitung eines Personensorgeberechtigten gewährt. Nicht geändert hat sich die Regelung, dass sich Jugendliche im Alter von 16 - 18 Jahren weiterhin bis 24:00 Uhr auch ohne Vollmacht und Begleitperson (siehe oben) in der Discothek Life aufhalten dürfen.
Zum Thema "erziehungsbeauftragte Person": Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich der anvertraute Minderjährige in der Diskothek nicht betrinkt und zuverlässig wieder nach Hause kommt. Trotz dieser Neuregelung behält sich die Discothek Life vor, Jugendliche in Begleitung von Erziehungsbeauftragten und Vollmacht den Zutritt zu verwähren.
Voraussetzung: Eure Eltern füllen das "Unter 18" - Formular aus und ernennen eine erziehungsbeauftragte Person für Euch. Diese volljährige Person muss dann während des gesamten Aufenthaltes in der Discothek anwesend sein. Zugleich ist eine Kopie des Personalausweises, von einem der Elternteile, die das Formular unterschrieben haben, mitzubringen.
Sonderregelung für Sozialpädagogen, Gruppenleiter und Lehrer:
Auch in diesem Fall können wir Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt zur Diskothek gewähren, insofern sich die Aufsichtsperson als Sozialpädagoge, Gruppenleiter oder Lehrer ausweisen kann.
Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben lassen und an der Tür abgeben!
(Daten werden nicht an Dritte gegeben)
Du kannst hier die Vereinbarung als PDF-Dokument aufrufen: